Bei der Gemeinderatssitzung am 21.10.2026 stand der Kauf von Ökopunkten auf der Tagesordnung.

Grundsätzlich sind Eingriffe in die Natur, wie z. B. die Schaffung neuer Baugebiete, ökologisch auszugleichen. Dies kann durch den Kauf von Ökopunkten oder durch geeignete Maßnahmen in der Landschaftspflege auf Kraichtaler Gemarkung erfolgen.

Für beide Varianten gilt gleichermaßen:

  • man benötigt eigene Flächen
  • entsprechende Maßnahmen müssen umgesetzt werden
  • die Flächen müssen über 25 – 30 Jahre gepflegt werden
  • aufgrund des Verursacherprinzips werden die Kosten für die Ausgleichsmaßnahmen auf die Grundstückseigentümer umgelegt.

Wir halten den Kauf von Ökopunkten aus verschiedenen Gründen nur für die zweitbeste Lösung.

Die Verwaltung schlägt aktuell vor, dass zum Ausgleich von sechs Baugrundstücken in Oberacker Ökopunkte gekauft werden sollen, weil keine städtischen Ökopunkte mehr und keine genehmigten Ausgleichflächen in Kraichtal vorhanden sind.

Wir Grünen-Gemeinderäte haben uns bei der Abstimmung enthalten, weil wir wollen, dass die sechs Grundstücke möglichst bald bebaut werden können und es nicht zu weiteren Verzögerungen kommt.

Um bei weiteren Vorhaben nicht wieder in Zeitnot und Entscheidungsdruck zu kommen, erinnern wir die Verwaltung an ihre Begründung beim Kauf von Ökopunkten im Juni 2022: „Auch auf Kraichtaler Gemarkung können und müssen weitere Ausgleichsmaßnahmen gesucht und umgesetzt werden, um vorgesehene Baugebiete umsetzen zu können“. Warum wurde dies in den vergangenen vier Jahren nur sehr zögerlich angegangen, obwohl die Planungen für weitere Wohn- und Gewerbegebiete uneingeschränkt weitergehen?

Die Alternative zu Kauf oder Schaffung von Ökopunkten wäre, diese Planungen einzustellen und dadurch wertvolle, artenreiche Flächen „einfach“ zu erhalten. Auch die Landesregierung hat diese Grundsätze: Flächen sparen, Innen- vor Außenentwicklung sowie das Bewahren gewachsener Landschaften.*

Um die Kraichtaler Absichtserklärung aus 2022 zu bekräftigen, könnte und sollte der heutige Beschlussvorschlag um einen Punkt ergänzt werden.

Zwar können wir Grünen-Gemeinderäte als Gruppe ohne Fraktionsstatus keinen Änderungsantrag stellen. Dennoch regen wir Folgendes an:

Anstatt Ökopunkte – zuzüglich Vermittlungsgebühr und Mehrwertsteuer – zu kaufen, sollten wir im Rahmen der laufenden Biotopverbund-Planung eigene Flächen für eine Umwandlung berücksichtigen. Ebenso könnten wir von der Klassifizierung weiterer Flurstücke als Streuobstwiesen oder FFH-Gebiete profitieren.

Ein weiterer Gewinn entsteht dadurch, dass wir Kraichtaler Firmen, wie Garten- und Landschaftsbauer oder unsere Landwirte, an der Wertschöpfung beteiligen.

Der landwirtschaftliche Betrieb in Donaueschingen, bei dem nun Ökopunkte für Kraichtaler Baugebiete gekauft werden sollen, wandelt 15,05 ha Ackerfläche in artenreiche Magerwiesen um. Damit generiert er 2,4 Millionen Ökopunkte. Bei einem aktuellen Marktwert von 0,85 €/Ökopunkt erwirtschaftet er ca. 2,04 Millionen Euro.

Was in Zaisenhausen (Ökokonto-Flächen in 2022) oder in Donaueschingen (aktuelle Ökokonto-Flächen 2026) möglich, ist sollte auch bei uns möglich sein.

*Quelle:

https://www.gruene-bw.de/wp-content/uploads/2026/06/2026-2031_Koalitionsvertrag_GrueneBW_CDUBW.pdf

ab Seite 106

Zur Info der vorherige Koalitionsvertrag von 2021 – 2026 mit dem konkreten Ziel von „netto Null“ bis 2035 auf S. 138

https://www.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/dateien/PDF/210506_Koalitionsvertrag_2021-2026.pdf